Nun kam es doch sehr überraschend für uns alle, dass die Behörden bei der Unterstellung der Substanz Cannabidiol unter die Rezeptpflicht so schnell waren. Die erste Neueinordnung kam aus Großbritannien, dem Land von GW Pharm (Hersteller von Sativex), welches schon vorher auch CBD in den USA zum Medikamententest angemeldet hatte. Grow! und Hanf Journal berichten von der Zustimmung seitens des Bundesrates am 23. September, der eine diesbezügliche Verordung anscheinend bereits am 1. Oktober in Kraft treten ließ. Zu diesem Zeitpunkt wurden 17 Substanzen der Verschreibungspflicht neu unterstellt, darunter auch das nicht psychoaktiv wirkende CBD, wie die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) vermeldet.
Die Produkte von Annabis sind nicht von der neuen Rezeptpflicht betroffen, da die Pflegeprodukte auf Rezepturen mit Hanfsamenöl basieren. Hanfsamen enthalten grundsätzlich keine Cannabinoide. Die Firma Annabis stellt darüber hinaus durch ständige und regelmässige Analysen sicher, dass die Produkte einwandfrei und gesundheitlich Unbedenklich sind.
Das Analyselabor ist sowohl nach ISO 9001:2008 als auch nach den GMP-I-Standards zertifiziert und zur Qualitätsprüfung für Medizinprodukte behördlich akkreditiert. Sämtliche in den Produktionsprozess involvierten Mitarbeiter werden von uns verpflichtet, an regelmäßig stattfindenden Schulungen zu Themen wie Hygiene und Sicherheitsbestimmungen teilzunehmen.